Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten

Neue Förderung für Elektroautos

© guteksk7 - stock.adobe.com

Neue Förderung von E-Autos

Die betriebliche Nutzung von Elektrofahrzeugen wird derzeit steuerlich dergestalt gefördert, dass bei der Ermittlung der Höhe der privaten Nutzungsentnahme nur ein % von einem Viertel, effektiv also 0,25 %, des inländischen Bruttolistenpreises als privater Nutzungsanteil versteuert werden muss (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Nummer 3 Einkommensteuergesetz/EStG). Dies gilt nach geltender Rechtslage allerdings nur, wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs € 70.000,00 nicht übersteigt.

Höherer Bruttolistenpreis

Die Bundesregierung hat nun in dem sich im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Steuerfortentwicklungsgesetz eine Anhebung der Wertgrenze auf € 95.000,00 eingebracht. Die 95.000-Euro-Wertgrenze soll für E-Autos gelten, die ab Juli 2024 angeschafft worden sind.

Geplante Sonderabschreibung

Emissionsfreie E-Autos, die im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 angeschafft werden, sollen außerdem über einen Zeitraum von sechs Jahren, beginnend mit einem AfA-Satz von 40 %, abgeschrieben werden können.

Stand: 02. November 2024

Bild: Michael Flippo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.